Finanzen

Ihr wollt mit eurer Fachschaft grillen, eine Hütte organisieren oder plant ein anderes Projekt, das den Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Freiburg zu Gute kommt? Ihr wisst aber nicht, woher ihr das Geld dafür nehmen könnt?

Alle eingeschriebenen Studierenden der PH Freiburg sind per Gesetz Mitglied in der Verfassten Studierendenschaft (VS) und damit berechtigt einen Antrag auf finanzielle Förderung studentischer Projekte zu stellen. Dabei ist es für uns und für euch hilfreich, wenn ihr so früh wie möglich unseren Sprecher für Finanzen kontaktiert, bevor ihr den Finanzantrag stellt.

Vorab noch einige Hinweise:

  • Die Studierendenvertretung ist grundsätzlich „lender of last resort“/Letztspender, d.h. spätestens wenn ihr den Finanzantrag stellt, solltet ihr einen Finanzplan gemacht und euch schon um andere Sponsoren bemüht haben und darlegen können, warum ihr keine Sponsoren findet bzw. warum diese Mittel nicht ausreichen.
  • Finanzanträge müssen schriftlich gestellt werden. Für die Entscheidungsfindung in den Gremien ist es ebenso hilfreich, wenn auch die wichtigsten Unterlagen (Finanzplan, angefragte Sponsoren, Tagungsprogramm/Spielplan/ähnliches, kurze Beschreibung der Veranstalter etc.) schriftlich vorliegen.
  • Auch wenn der Finanzantrag schriftlich gestellt werden muß, soll er in der entsprechenden Sitzung des zuständigen Gremiums (StuRa oder Exe) persönlich begründet werden, um Rückfragen zu eurem Finanzplan und ähnlichem direkt klären zu können. Welches Gremium für euren Antrag zuständig ist, kann euch der/die Sprecher*in für Finanzen mitteilen.
  • Genehmigte Beträge können nur bei Vorlage entsprechender Originalbelege ausgezahlt werden. Dafür ist eine Kassenanordnung nötig (unter den Reitern zu Finanzanträgen verlinkt).
  • Nachträgliche allgemeine Finanzanträge (z.B. von Referaten oder Fachschaften) werden nur in äußerst gut begründeten Ausnahmefällen angenommen und müssen vom zuständigen Gremium beschlossen werden!

Die aktuellen Antragsrichtlinien findet ihr hier.

Allgemeine Finanzanträge wie beispielsweise für Veranstaltungen/Seminare, Aktionen, materielle Beschaffungen, etc. können mit diesem Finanzantrag beantragt werden:

Leitfaden für allgemeine Finanzanträge
Formular für allgemeine Finanzanträge

… dabei können Kosten verschiedener Art übernommen werden: Druckkosten, Fahrtkosten, Honorare, Verpflegung, Mieten, usw.

Alle Anträge bitte im VS-Büro (Pavillon I/Kuca) abgeben, am besten in den Briefkasten im  Büro („Finanzanträge“) einwerfen.

Wenn der Finanzantrag angenommen wurde und ihr daraufhin eine oder mehrere Rechnung(en) ausgestellt bekommt, bringt diese Rechnung(en) und die nachfolgende Kassenanordnung ausgefüllt mit ins VS-Büro. Dann bekommt ihr das ausgelegte Geld überwiesen oder wir überweisen das Geld direkt an den Rechnungssteller:

Kassenanordnung

Bei Fragen und Unklarheiten könnt Ihr Euch gerne an uns wenden unter: finanzen@vs-ph-freiburg.de

Wenn Ihr in einem Referat oder einer Fachschaften tätig seid und finanzielle Aufwendungen habt, könnt ihr mit diesem Formular eine Kostenübernahme beantragen:

Leitfaden für Referate und Fachschaftsanträge
Finanzantrag Referate und Fachschaften

Alle Anträge bitte im VS-Büro (Pavillon I/Kuca) abgeben, am besten in den Briefkasten im  Büro („Finanzanträge“) einwerfen.

Wenn der Finanzantrag angenommen wurde und ihr daraufhin eine oder mehrere Rechnung(en) ausgestellt bekommt, bringt diese Rechnung(en) und die nachfolgende Kassenanordnung ausgefüllt mit ins VS-Büro. Dann bekommt ihr das ausgelegte Geld überwiesen oder wir überweisen das Geld direkt an den Rechnungssteller:

Kassenanordnung

Bei Fragen und Unklarheiten könnt Ihr Euch gerne an uns wenden unter: finanzen(atnospam)vs-ph-freiburg.de

Für Reisekostenerstattungen im Rahmen des ISP findest du im Folgenden sämtliche Dokumente:

Leitfaden ISP-Reisekostenerstattung
Anspruchsbedingungen ISP-Reisekostenerstattung
Antrag ISP-Reisekostenerstattung
Antrag ISP-Reisekostenerstattung Muster
Fahrtenbuch blanko
Fahrtenbuch Muster
Abrechnung Reisekosten ISP
Abrechnung Reisekosten ISP Muster

Alle Anträge bitte per Mail an finanzen(atnospam)vs-ph-freiburg.de mit Betreff: „ISP-Reisekostenerstattung – [Vorname, Nachname]“ senden.

Frist Sommersemester 24: 18.03.2024

Bei Fragen und Unklarheiten könnt Ihr Euch gerne an uns wenden unter: finanzen(atnospam)vs-ph-freiburg.de

Qualitätssicherungsmittel Überblick
aktuelle Antragsrunde: 24.04.2023 – 04.06.2023

Antragssteller: alle Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Freiburg

Antragsformat: ein PDF Dokument mit sämtlichen Unterlagen

Wir bitten Sie nur in begründeten Ausnahmefällen Ihren Antrag per (Haus-)Post abzugeben.

1.Kriterien für Anträge für Lehrinnovationen
Anträge sind förderfähig, wenn sie die innovative Lehre oder die regulären Maßnahmen der Lehre umfassen. Finanziert werden können nur Maßnahmen, die eine Sicherung der Qualität von Studium und Lehre bezwecken und die der Mitgliedergruppe der Studierenden zugutekommen. Die zu finanzierenden Maßnahmen ergänzen das von der Hochschule sicher zu stellende und zu finanzierende Angebot.aktuelle

2. Allgemeines
Um für eine schnellere Bearbeitung und bessere Vergleichbarkeit der Anträge zu sorgen, sollte der Antrag nicht mehr als vier Seiten umfassen. Bei einer Antragssumme unter 500 EUR bitte begründen, warum die Mittel nicht von der Fakultät oder dem Institut bereitgestellt werden. Eine Priorisierung der Anträge durch die Fakultäten ist von Seiten des Ausschusses nicht erwünscht. Beim Stellen eines Antrages ist die Verwaltungsvorschrift (siehe unten) über die Verwendung der zu vergebenen Qualitätssicherungsmittel einzuhalten.

3. Hinweise zur Finanzierung befristeter Beschäftigung
Sofern eine Finanzierung der befristeten Beschäftigung von Akademischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern beantragt wird, gelten die Befristungsregelungen des § 2 Abs. 1 Wissenschafts-zeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Die befristete Beschäftigung kann nur zur Qualifizierung und mit entsprechender Laufzeit erfolgen. Zulässig ist in der Regel auch eine befristete Aufstockung bestehender befristeter Teilzeitverträge. Wir empfehlen vor der Antragstellung eine Anfrage bei der Personalabteilung, ob eine befristete Beschäftigung im Rahmen des beabsichtigten Projekts möglich ist.

Anträge (Antragsformular und formloser Antrag nach Vorgaben) sind bei den aktuellen Vorsitzenden des QSM-Ausschusses in digitaler Form einzureichen: QSM@stura-ph.de

Informationen zur QSM-Vergabe

QSM Ausschreibung Aktuell
QSM Musterantrag
QSM Antragsformular
QSM Vorgaben zum Antrag
QSM Verwaltungsvorschrift
StuRa Stellungnahme QSM Reisekosten
Jahresabschluss 2015